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Einzonung Gebiet «Müsli», Effretikon

2. Mai 2024
Der Stadtrat verfolgt die Einzonung vorläufig nicht weiter.

In der kantonalen und regionalen Siedlungsplanung sind die Voraussetzungen dafür gegeben, das Gebiet Müsli in Effretikon von der Reservezone in die Wohnzone umzuzonen. Diese Option wurde im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung geprüft. Bei der kantonalen Vorprüfung machte die Baudirektion Auflagen in Bezug auf die nahegelegene Erdgashochdruckleitung, die nicht innert nützlicher Frist lösbar waren. Deshalb fällte der Stadtrat im Jahr 2021 den Grundsatzentscheid, die Einzonung des Gebiets Müsli aus der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung herauszulösen. Er sah damals vor, dieses aufgeschobene Geschäft nach der Rechtskraft der Hauptvorlage erneut zu besprechen.

Die von der Baudirektion verlangte Überprüfung durch das Bundesamt für Energie konnte inzwischen durchgeführt werden. Das festgestellte Störfallrisiko der Erdgashochdruckleitung gegenüber einer neuen Überbauung im Müsli ist zwar vorhanden, könnte aber baulich behoben werden. Die Einzonung des Gebiets Müsli erweist sich damit aus technischer Sicht als durchführbar. Somit sind Überlegungen zur Stadtentwicklung und deren Folgen massgebend. Bei einer Neuüberbauung ist mit einem schubhaften Zuwachs der Bevölkerung zu rechnen. Im Müsli wird von einem neuen Wohngebiet mit 500 Personen ausgegangen, davon ca. 50 bis 75 Schülerinnen und Schüler. Wegen der aktuellen Bautätigkeit im Zentrum von Effretikon und in weiteren bereits eingezonten Gebieten besteht derzeit kein Druck nach einer Bauzonenerweiterung.

Der Stadtrat möchte nicht grundsätzlich von der Einzonung absehen, kommt aber zum Schluss, dass die Grundsatzfrage in der aktuellen Situation verfrüht ist und zu einem späteren Zeitpunkt erneut diskutiert werden soll. Darum wird die Einzonung des Gebietes Müsli vorläufig nicht weiterverfolgt.


ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2024-34