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Neubau Eselrietstrasse

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE - UM DAS GEHT ES...

Am 3. März 2024 bewilligten die Stimmberechtigten den Objektkredit für das neue Feuerwehr- und Werkgebäude. Für dieses ist der Bau einer neuen Erschliessung notwendig.

 

ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 8. Mai 2024, gestützt auf § 15 Abs. 2 des Strassengesetzes, das Bauprojekt Neubau Eselrietstrasse in Effretikon, festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 16. Mai bis 14. Juni 2024 bei der Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, oder an dieser Stelle zur Einsichtnahme auf. 

Abteilung Tiefbau


Stadtratsbeschluss vom 8. Mai 2024
Plan Ausführungsprojekt 1:200 vom 23. April 2024
 

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